Hundetaxe


Für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der über 6 Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden (gemäss Art. 1 des kant. Gesetzes über die Hundetaxe vom 25. Oktober 1903). Die Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die Hundetaxe vom 2. April 1904 bestimmt, dass die Abgabe jeweils im Monat August für das laufende Jahr eingezogen wird.

 

Die Hundetaxe beträgt in Niederried b.I CHF 90.-