Einheimischenausweis


Wer ist Bezugsberechtigt und was wird benötigt ?

 

Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person in Niederried niedergelassen ist. Für Kinder bis zum vollendeten 6. Altersjahr ist die Ausgabe eines Einheimischenausweises nur in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen. Bei einer Erst- oder Neuausgabe ist immer ein aktuelles Passfoto nötig. Passfotos aus alten Ausweisen werden nicht wiederverwendet. Die Kosten betragen bei Ausstellung Fr. 15.00 (für Kinder bis zum vollendeten 15. Altersjahr kostenlos), die jährliche Verlängerung ist gratis.

 

Auskunft

Einwohnergemeinde Niederried

Hauptstrasse 19

CH-3853 Niederried

 

+ 41 (0)33 849 12 70

gemeinde(at)niederried-be.ch